Charta

Die Medien leisten einen wesentlichen Beitrag zur unabhängigen Information, zur freien Meinungsbildung, zur demokratischen Auseinandersetzung, zur kulturellen Entfaltung und zur Identität unserer Gesellschaft.

Charta

Die Charta des Vereins Qualität im Journalismus wurde am 1. November 1999 an der 1. Herzbergtagung von rund 30 Journalistinnen und Journalisten verabschiedet.

01. «Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» gilt als unser Kodex als ethischer Richtschnur.
02. Leitplanken kreieren
Dies bedeutet, dass Medienunternehmen Leitbilder formulieren, qualitative Standards und Ziele definieren und Redaktionsstatute schaffen, welche die innere Pressefreiheit garantieren und die Mitwirkungsrechte der Journalistinnen und Journalisten regeln.
03. Solide Aus- und Weiterbildung
 Journalistinnen und Journalisten werden an Universitäten, Fachhochschulen, Journalismusschulen und in Medienunternehmen professionell geschult und regelmässig weitergebildet, damit sie ihre Kompetenzen erneuern und erweitern können.
04. Individuelle Kompetenz
Medienunternehmen orientieren sich bei der Auswahl des Personals und bei der Personalführung an klar definierten Qualitätsstandards.
05. Gute Arbeitsbedingungen und soziale Sicherheiten
Diese tragen den beruflichen Anforderungen und der Verantwortung von Journalistinnen und Journalisten Rechnung. Die Medienunternehmen bieten ihren redaktionellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine moderne Infrastruktur und Zugang zu allen relevanten Informationsquellen.
06. Beherrschung des journalistischen Handwerks
Medienschaffende sind präzise in der Wahrnehmung und Wiedergabe. Sie achten auf eine gepflegte Sprache, vermeiden belastete und beleidigende Begriffe und bemühen sich um einen guten Stil.
07. Intensive Recherche
Medienunternehmen sorgen für die notwendigen Ressourcen und den zeitlichen Freiraum. Journalistinnen und Journalisten bereiten sich solide und sorgfältig vor, befragen umsichtig, unbefangen und hartnäckig und sind offen für jedwede Ergebnisse.
08. Stützt sich auf zuverlässige Quellen
Journalistinnen und Journalisten überprüfen fragwürdige Informationen, machen Gegenproben und stellen Transparenz über ihre Quellen her, sofern sie nicht gefährdete Informanten schützen müssen.
09. Bedingt Unabhängigkeit
Medienschaffende sind in ihrer publizistischen Arbeit vorrangig der Öffentlichkeit verpflichtet. Sie trennen deutlich redaktionelle Inhalte und Werbung, unterscheiden klar zwischen Journalismus und Public Relations und halten Bericht und Kommentar auseinander.
10. Stärkt sich durch eine interne Kritikkultur
Dazu gehört, dass Verantwortliche Texte gegenlesen, Beiträge abnehmen und die Ergebnisse in der Blatt- oder Sendekritik analysieren, begutachten und diskutieren. Fehler, die Journalistinnen und Journalisten selber entdecken, berichtigen sie unverzüglich und aus eigenem Antrieb.
11. Braucht externe Medienkritik
Die Medienverantwortlichen sorgen für die permanente journalistische Auseinandersetzung mit Medienunternehmen und Medienprodukten, auch aus dem eigenen Hause. Sie publizieren die sie betreffenden Stellungnahmen des Presserates und der Ombudstellen und ziehen die notwendigen Konsequenzen.
12. Schöpft aus neuen Erkenntnissen
Medienverantwortliche und Medienschaffende sind an der wissenschaftlichen Forschung interessiert und arbeiten mit ihr zusammen.

Charta

Die Charta des Vereins Qualität im Journalismus wurde am 1. November 1999 an der 1. Herzbergtagung von rund 30 Journalistinnen und Journalisten verabschiedet.

01.
«Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» gilt als unser Kodex als ethischer Richtschnur.
02.
Leitplanken kreieren
Dies bedeutet, dass Medienunternehmen Leitbilder formulieren, qualitative Standards und Ziele definieren und Redaktionsstatute schaffen, welche die innere Pressefreiheit garantieren und die Mitwirkungsrechte der Journalistinnen und Journalisten regeln.
03.
Solide Aus- und Weiterbildung
Journalistinnen und Journalisten werden an Universitäten, Fachhochschulen, Journalismusschulen und in Medienunternehmen professionell geschult und regelmässig weitergebildet, damit sie ihre Kompetenzen erneuern und erweitern können.
04.
Individuelle Kompetenz
Medienunternehmen orientieren sich bei der Auswahl des Personals und bei der Personalführung an klar definierten Qualitätsstandards.
05.
Gute Arbeitsbedingungen und soziale Sicherheiten
Diese tragen den beruflichen Anforderungen und der Verantwortung von Journalistinnen und Journalisten Rechnung. Die Medienunternehmen bieten ihren redaktionellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine moderne Infrastruktur und Zugang zu allen relevanten Informationsquellen.
06.
Beherrschung des journalistischen Handwerks
Medienschaffende sind präzise in der Wahrnehmung und Wiedergabe. Sie achten auf eine gepflegte Sprache, vermeiden belastete und beleidigende Begriffe und bemühen sich um einen guten Stil.
07.
Intensive Recherche

Medienunternehmen sorgen für die notwendigen Ressourcen und den zeitlichen Freiraum. Journalistinnen und Journalisten bereiten sich solide und sorgfältig vor, befragen umsichtig, unbefangen und hartnäckig und sind offen für jedwede Ergebnisse.
08.
Stützt sich auf zuverlässige Quellen
Journalistinnen und Journalisten überprüfen fragwürdige Informationen, machen Gegenproben und stellen Transparenz über ihre Quellen her, sofern sie nicht gefährdete Informanten schützen müssen.
09.
Bedingt Unabhängigkeit
Medienschaffende sind in ihrer publizistischen Arbeit vorrangig der Öffentlichkeit verpflichtet. Sie trennen deutlich redaktionelle Inhalte und Werbung, unterscheiden klar zwischen Journalismus und Public Relations und halten Bericht und Kommentar auseinander.
10. Stärkt sich durch eine interne Kritikkultur
Dazu gehört, dass Verantwortliche Texte gegenlesen, Beiträge abnehmen und die Ergebnisse in der Blatt- oder Sendekritik analysieren, begutachten und diskutieren. Fehler, die Journalistinnen und Journalisten selber entdecken, berichtigen sie unverzüglich und aus eigenem Antrieb.
11.
Braucht externe Medienkritik
Die Medienverantwortlichen sorgen für die permanente journalistische Auseinandersetzung mit Medienunternehmen und Medienprodukten, auch aus dem eigenen Hause. Sie publizieren die sie betreffenden Stellungnahmen des Presserates und der Ombudstellen und ziehen die notwendigen Konsequenzen.
12.
Schöpft aus neuen Erkenntnissen
Medienverantwortliche und Medienschaffende sind an der wissenschaftlichen Forschung interessiert und arbeiten mit ihr zusammen.