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Algorithmus als Ankläger

Illustration erstellt mit ChatGPT.

In Deutschland stolpern gleich mehrere (Medien)figuren über KI. Ich habe analysiert, was daran problematisch ist und was das für die Qualität im Journalismus bedeutet.

von Reto Vogt

Die Berliner Zeitung «Tagesspiegel» schmeisst ihren Editor-at-Large raus, wegen KI. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung löscht einen Gastbeitrag des Thüringer Ministerpräsidenten Mario Voigt, wegen KI. Mathias Döpfner, Chef der Axel-Springer-Gruppe, schreibt für die Zeitung «Welt» einen Artikel über diese Geschehnisse, mit KI. Und praktisch gleichzeitig spricht sich der deutsche Presserat gegen eine generelle KI-Kennzeichnungspflicht aus. All das ist fast parallel passiert.

Die drei Fälle klingen ähnlich, haben aber wenig miteinander zu tun. Ich sehe sie so:

  • Stephan-Andreas Casdorff vom Tagesspiegel liess Meinungstexte durch KI schreiben, diesen Umstand gab er selbst zu. Weil er damit gegen die internen Richtlinien der Zeitung verstossen hat, ist die Freistellung korrekt.
  • Der Gastbeitrag von Voigt enthielt Zitate von Wissenschaftler:innen, die diese nie gesagt haben. Die Löschung des Beitrags ist folgerichtig.
  • Mathias Döpfner nutzte Googles KI-Gemini, um eine Gegenrede zur Löschung des Voigt-Beitrags zu verfassen. Er «verbürgt sich dafür, am vorgeschlagenen Text nichts geändert zu haben». Dieser Beitrag hätte nie erscheinen dürfen. Döpfner zeigt damit zwei Dinge: erstens, dass ihm seine eigenen Gedanken nichts wert sind, und zweitens, dass es Journalismus nicht braucht. Welche Leser:in soll noch für einen Artikel bezahlen, wenn sie ihn selbst prompten kann?

Und jetzt taucht am Horizont noch ein vierter Fall auf: Der selbsternannte «Plagiatsjäger» Stefan Weber wirft Florian Eder, Chefredaktor der NZZ Deutschland, vor, ebenfalls KI für Kommentare genutzt zu haben. Also ein vermeintlich ähnlicher Fall wie bei Stephan-Andreas Casdorff. Aber mit einem entscheidenden Unterschied: Eder gibt den KI-Einsatz nicht zu.

Ein Indiz ist kein Beweis

Die Vorwürfe von Weber sind nicht bewiesen. Er belegt diese mit dem KI-Detektor «Pangram», der KI-typische Stilelemente identifiziert und eine Quote berechnet, zu wie viel Prozent ein Text KI-generiert sein soll. Natürlich kann diese Auswertung darauf hindeuten, dass ein Text mehrheitlich von einer KI geschrieben worden ist. Aber ist es ein Beweis? Nein. Es ist allerhöchstens ein Indiz dafür. Daran ändert auch nichts, wenn das Magazin “Cicero” den Verdacht erhärten will, indem es Texte von Eder und mehreren seiner Kolleg:innen durchs Erkennungssieb zieht (Paywall).

Diese KI-Detektor-Tools sind statistische Wahrscheinlichkeitsmaschinen und können ohne ein technologisches Merkmal in einem Text (z.B. Wasserzeichen) nie zweifelsfrei feststellen, ob dieser von einem Menschen oder einer Maschine geschrieben worden ist. Wenn ein Detektions-Tool beziehungsweise ein Algorithmus als Ankläger fungiert, ist kein Gegenbeweis möglich. Das ist ein Mechanismus, der jede:n treffen kann. Denn es gibt keinen Beweis für Unschuld, so wie es keinen Beweis für Schuld gibt.

Wo bleibt die Qualität?

Unter dem Strich ist es geradezu paradox, wenn die KI-Anteile in einem Text von einem Tool angeprangert werden, das zu 100 Prozent auf KI basiert. Im Zweifel glaube ich eher einer Journalistin oder einem Journalisten als einem KI-Werkzeug, wenn es um die Frage geht, ob ihr oder sein Text Spuren von KI enthält.

Für die Qualität im Journalismus gilt: Ein guter Text ist nicht nur deshalb gut, weil er sich gut liest, sondern weil jemand dafür geradesteht, nachgedacht, recherchiert und Fakten geprüft hat. Das kann mit einem Federkiel geschehen, auf der Schreibmaschine, am Laptop und natürlich auch mit Hilfe von KI. Aber es muss geschehen. Das ist die Essenz von Journalismus, und die geht verloren, wenn KI als Denkersatz verwendet wird – wie das Kollege Döpfner getan hat.

Dieser Text ist in Teilen zuerst auf retovogt.ch erschienen.